Schutz.
Patientendaten dürfen nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder gesetzlicher Grundlage verarbeitet werden — und müssen technisch-organisatorisch besonders geschützt sein.
- Verschlüsselte PVS & Bildarchive
- MFA für sensible Funktionen
- Mandantenfähige Berechtigungstrennung
- S/MIME oder KIM für Befunde
- AVV mit allen Dienstleistern
- Backup-Wiederherstellbarkeit nachweisbar
